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Das KuratoriumDas Kuratorium Ehrenmal des Deutschen Heeres e.V. besteht aus
Das PRÄSIDIUM des Kuratoriums besteht aus
Der Vorstand des Kuratoriums besteht aus
Vorstand des Kuratoriums im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der stellv. Vorsitzende. Eine Aufstellung der bisherigen Präsidenten und Vorsitzenden ist hier angefügt. Oberstes Organ des Kuratoriums ist die MITGLIEDERVERSAMMLUNG. Sie soll jährlich durch den VORSTAND schriftlich unter Angabe von Zeit, Ort und der Tagesordnung einberufen werden. Dabei soll zwischen der Einberufung und dem Tag der Mitgliederversammlung eine Frist von zwei Wochen liegen. Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies von mindestens drei Mitgliedsverbänden mit schriftlicher Begründung beantragt wird. Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus
Hinweise: Die Satzung des Kuratoriums in ihrer gültigen Form und die Zusammensetzung des Präsidiums/Vorstandes finden Sie hier. zurück zur Einführung Erstellt von: msalchow letzte Änderung: Mittwoch, 10. Juni 2026 [15:32:35] von btheus |